Privatversicherte
Bei privatversicherten Patient:innen werden die Kosten in der Regel problemlos von Ihrer Versicherung übernommen. Jedoch können die individuellen Vertragsvereinbarungen je nach Versicherungsanbieter sehr verschieden ausfallen. Daher empfehlen wir Ihnen, vor Aufnahme der Psychotherapie, abzuklären in welchem Umfang Ihre Versicherung die Kosten übernimmt. Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP) und den Analogabrechnungen zur Erbringung neuer psychotherapeutischer Leistungen, die seit dem 01.07.2024 gültig sind.
Gesetzlich Versicherte
Da wir eine Privatpraxis führen, können wir leider nicht direkt mit den Krankenkassen abrechnen. Aufgrund der angespannten Versorgungssituation in Hamburg und der langen Wartezeiten ist jedoch unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Behandlung von Kassenpatient:innen in unserer Privatpraxis möglich. Als Patient:in steht Ihnen eine zeitnahe Behandlung zu. Daher sind die Krankenkassen nach § 13 Absatz 3 SGB V dazu verpflichtet für die Kosten der Behandlung aufzukommen, wenn eine Indikation und Notwendigkeit bestehen. In einigen Fällen kann es vorkommen, dass die Erstattung beispielsweise nur zum 2,3-fachen Steigerungssatz erfolgt, was einem Erstattungsbetrag von 100,55 € je Sitzung entspricht. In einem solchen Fall müssen Sie für den Differenzbetrag und alle weiteren fälligen Beträge privat aufkommen. Individuelle Absprachen sind in diesem Fall möglich. Gerne senden wir Ihnen auf Anfrage eine Beschreibung der genauen Schritte zu, beraten Sie in einem Erstgespräch und unterstützen Sie bei der Beantragung des Kostenerstattungsverfahrens.
Gesetzlich Versicherte
Da wir eine Privatpraxis führen, können wir leider nicht direkt mit den Krankenkassen abrechnen. Aufgrund der angespannten Versorgungssituation in Hamburg und der langen Wartezeiten ist jedoch unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Behandlung von Kassenpatient:innen in unserer Privatpraxis möglich. Als Patient:in steht Ihnen eine zeitnahe Behandlung zu. Daher sind die Krankenkassen nach § 13 Absatz 3 SGB V dazu verpflichtet für die Kosten der Behandlung aufzukommen, wenn eine Indikation und Notwendigkeit bestehen. In einigen Fällen kann es vorkommen, dass die Erstattung beispielsweise nur zum 2,3-fachen Steigerungssatz erfolgt, was einem Erstattungsbetrag von 100,55 € je Sitzung entspricht. In einem solchen Fall müssen Sie für den Differenzbetrag und alle weiteren fälligen Beträge privat aufkommen. Individuelle Absprachen sind in diesem Fall möglich. Gerne senden wir Ihnen auf Anfrage eine Beschreibung der genauen Schritte zu, beraten Sie in einem Erstgespräch und unterstützen Sie bei der Beantragung des Kostenerstattungsverfahrens.
Beihilfe
Ähnlich wie bei Privatversicherten werden auch bei Beihilfeberechtigen die Kosten für eine Therapie in unserer Privatpraxis in der Regel problemlos übernommen.
Aufgrund unterschiedlicher Regelungen informieren Sie sich bitte am besten vorab bei Ihrer Versicherung, ob und wie viele Sitzungen Verhaltenstherapie bei einer approbierten psychologischen Psychotherapeutin bzw. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin mit Arztregistereintrag übernommen werden und fordern Sie die nötigen Formulare zur Aufnahme einer Psychotherapie an.
In der Regel werden die ersten 4 Sitzungen, die sogenannten probatorischen Sitzungen, ohne vorherige Antragstellung übernommen.
Selbstzahlende
In manchen Situationen kann es sinnvoll sein die Kosten für Ihre Psychotherapie selbst zu tragen. Gründe können sein, dass die Krankenkasse keine Informationen über die psychische Erkrankung erhalten soll, eine geplante Verbeamtung, das Abschließen einer Berufsunfähigkeitsversicherung, der Wechsel in eine Private Krankenversicherung oder bei Ablehnung der Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherung. Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP) und den Analogabrechnungen zur Erbringung neuer psychotherapeutischer Leistungen, die seit dem 01.07.2024 gültig sind.
Selbstzahlende
In manchen Situationen kann es sinnvoll sein die Kosten für Ihre Psychotherapie selbst zu tragen. Gründe können sein, dass die Krankenkasse keine Informationen über die psychische Erkrankung erhalten soll, eine geplante Verbeamtung, das Abschließen einer Berufsunfähigkeitsversicherung, der Wechsel in eine Private Krankenversicherung oder bei Ablehnung der Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherung. Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP) und den Analogabrechnungen zur Erbringung neuer psychotherapeutischer Leistungen, die seit dem 01.07.2024 gültig sind.
Unfallversicherung
Wenn psychische Belastungsreaktionen durch einen Unfall zustande kommen, werden die Kosten der Behandlung durch die entsprechende Versicherung übernommen. Bei Arbeitsunfällen ist der Kostenträger die Unfallversicherung. Alternativ kommt auch eine private Haftpflichtversicherung als Kostenträger in Frage. In der Regel übernehmen die Kostenträger auch die Behandlung durch eine approbierte Psychotherapeutin ohne Kassenzulassung.
Bundeswehr
Bundeswehrsoldat:innen können sich grundsätzlich auch in psychotherapeutischen Privatpraxen behandeln lassen. Dafür benötigen Sie lediglich eine Überweisung durch Ihre:n Truppenärzt:in und den Sanitätsvordruck Kostenübernahmeerklärung (San/Bw/0218). Die Bundeswehr übernimmt dann die Kosten der Behandlung.
Bundeswehr
Bundeswehrsoldat:innen können sich grundsätzlich auch in psychotherapeutischen Privatpraxen behandeln lassen. Dafür benötigen Sie lediglich eine Überweisung durch Ihre:n Truppenärzt:in und den Sanitätsvordruck Kostenübernahmeerklärung (San/Bw/0218). Die Bundeswehr übernimmt dann die Kosten der Behandlung.
Coaching und psychologische Beratung
Bei Coaching und Beratung wird keine Diagnose vergeben. Daher handelt es sich nicht um eine Kassenleistung und die Kosten müssen privat bezahlt werden. Bis zu einem gewissen Satz kann man diese jedoch in der Regel als Gesundheitskosten steuerlich geltend machen. Das Honorar bei Coaching wird individuell bemessen. Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.